Dokumente zur Strom- und Gasversorgung
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermöglicht wirksamen Wettbewerb im Energieversorgungssektor. Das Ziel des Gesetzes ist, mit reguliertem Netzzugang einen effektiven Wettbewerb bei der Stromversorgung sicherzustellen und zuverlässige Energieversorgungsnetze langfristig zu gewährleisten. Dabei erfüllen wir als Energieversorger unsere Veröffentlichungspflichten.
In den folgenden Dokumenten finden Sie Informationen zu Preisen, Stromkennzeichnung, Gesetzen und technischen Anschlussbedingungen.
Öffentliche Bekanntgaben
Veröffentlichung gemäß EEG
Die Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG setzt die Portallösung „Vertriebs-Service-Portal“ der Firma IVU ein.
Um einen Zugang zu beantragen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter:
Dahlenburg: 05851 955 -0
Bleckede: 05852 397 -0
Gesetzestexte
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA) haben am 23. August 2017 ihre parallelen Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen und damit den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) Rechnung getragen; Strom: BK6-17-042; Gas: BK7-17-026. Die neuen einheitlichen MSB-Rahmenverträge (Strom / Gas) zwischen Verteilnetzbetreiber und (nicht mit dem Netzbetreiber identischen) Messstellenbetreiber sind spätestens ab dem 01. Oktober 2017 verpflichtend anzuwenden; Altverträge sind damit zu ersetzen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die MSB-Rahmenverträge auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter [Zu den BNetzA-Festlegungen / Muster-MSB-RV…]
Technische Regeln, Anschlussbedingungen, Mindestanforderungen gem § 19 I EnWG
Formulare und Informationen zu Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 für die Stromlieferungen der Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG, zuletzt geändert 10.08.2021.
Energieeffizienz
Zum Thema Energieeffizienz gem. der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.
Weitere Energieeffizienz-Informationen gem. § 4 Abs. 2 EDL-G
Weitere Energieeffizienz-Informationen gem. § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena), www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, www.vzbv.de.
Sonstiges
Hinsichtlich der Veröffentlichung unseres Jahresabschlusses gem. EnWG verweisen wir auf www.bundesanzeiger.de
Ergänzende Vertragswerke zu den Themen Lieferantenrahmenverträge, Messbetreiberrahmenverträge u.a. sowie die Kontaktdatenblätter finden Sie unter dem externen Link: www.norddeutsche-allianz.de/vm_public/
Die Angaben auf diesen Seiten unterliegen einer ständigen Aktualisierung und werden laufend erweitert.