Im Falle eines Zahlungsverzuges bekommen Sie von uns kurz vor der Unterbrechung Ihrer Energieversorgung ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung. Über die Sperre des Anschlusses informieren wir Sie per Post. Ihr Angebot für die Abwendungsvereinbarung ist diesen Schreiben beigefügt.
Sofern Sie unser Angebot annehmen wollen, muss die Abwendungsvereinbarung vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens einen Tag vor dem angekündigten Sperrtermin bei uns eingehen. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden.
Die Abwendungsvereinbarung bewirkt, dass Ihre Zahlung einmalig kostenfrei bis zu 14 Tagen gestundet wird. Zur Begleichung der offenen Posten sind Teilzahlungen möglich. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von 6 Monate beglichen werden. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Sie möchten Ihre Zahlungsrückstände in Raten bezahlen und haben bisher keine Information zu einer Unterbrechung Ihrer Energieversorgung von uns erhalten? Dann melden Sie sich bei uns. Wir finden eine Lösung!
Ein Muster unserer Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.